Schnell. Günstig. Ohne Stress.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine Möglichkeit vor, wie Sie auf möglichst schnellem Weg, möglichst kostengünstig und stressfrei Ihr Scheidungsverfahren durchführen können.
Schnell
- Keine Terminvereinbarung
- Keine Wartezeiten
- Kein Anreiseaufwand
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Ihr Scheidungsverfahren auf diesem Wege einzuleiten ist deshalb die schnellere Methode, weil Sie es umgehen können, erst umständlich einen Termin in der Kanzlei vereinbaren zu müssen, auf diesen eventuell warten zu müssen, sich dann – sobald der Termin heran gerückt ist – sich auf den Weg machen zu müssen, einen Parkplatz suchen zu müssen, evtl. noch im Wartezimmer Platz nehmen zu müssen und schließlich ein längeres Gespräch in der Kanzlei führen zu müssen, an welches sich dann erneut Ihr Heimweg anschließt, was wiederum Zeit raubt.
Dies alles vermeiden Sie, indem Sie sich selber „Ihren Wunschtermin“ aussuchen (beispielsweise am Abend nach Feierabend) und in Ruhe die hier aufgeworfenen Fragen beantworten, sodann in Ruhe Ihre Papiere zusammen suchen, um dann alles per E-Mail an unsere Kanzlei zu versenden. Sollte Ihnen die Möglichkeit, Ihre Unterlagen per email zu versenden nicht offen stehen, stellen wir gerne eine Mobiltelefonnummer zur Verfügung, so dass auch die Versendung per what´s app erfolgen kann.
Wir garantieren, dass der Scheidungsantrag am nächsten Werktag gefertigt wird und an das zuständige Gericht abgesandt wird, sofern die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen!
Günstig
- Reduzierung der Beratungskosten
- Keine Reisekosten
- Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe?
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Da Sie die mit einem Vor-Ort-Termin verbundenen Kosten, z. B. Benzinkosten etc., nicht tragen müssen, ist das online-Verfahren auch günstiger.
Da Sie anhand der Angaben und Fragen auf dieser Seite selber prüfen können, ob Ihr Scheidungsverfahren bereits eingeleitet werden kann, fallen auch die Gebühren für eine anwaltliche Beratung, die anderenfalls unter Umständen anfallen könnten, weg.
Zu guter Letzt können Sie hier prüfen, ob Ihnen möglicherweise staatliche Hilfe zusteht durch die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe. Hierfür steht Ihnen das Formular „Verfahrenskostenhilfe“ zur Verfügung, welches Sie ebenfalls bitte ausfüllen. Diese Möglichkeit steht vor allem Empfängern von Sozialhilfe, aber auch Geringverdienern, offen.
Ohne Stress
- Geringerer Zeitaufwand
- Entspanntes Sichten und Prüfen aller Unterlagen und Ansprüche
- Eigene Termingestaltung
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Aus bereits oben dargelegten Gründen bedeutet dieses Vorgehen den geringst möglichen Stress für Sie.
Nutzen Sie diese Gelegenheit gern!